Haus und Platzordnung
Die verehrten Gäste akzeptieren mit dem Betreten der Anlage Folgendes: VALALTA NATURIST ist eine Ferienanlage für Familien. Der Name Valalta steht für die gesamte Anlage: den Campingplatz, Festobjekte, die Marina, den Strand sowie restliche Umgebung von Valalta.
Allgemeine Bestimmungen
- Mittagsruhe ist von 13 – 15 Uhr, Nachtruhe von 24 – 07 Uhr. Im Interesse der Ruhe aller Gäste wird gebeten, den Fahrzeugverkehr möglichst gering zu halten. Sofern dies nicht notwendig ist, sollte die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/H, bzw. das Schritttempo nicht überschritten werden. Valalta behält sich vor, bei verschiedenen Festen die Länge der Nachtruhe entsprechend zu ändern.
- Minderjährige (unter 18 Jahren) werden nur in Begleitung von Eltern, Vormunden oder Bevollmächtigten, die die volle Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen, eingelassen und sie müssen darauf aufmerksam werden, dass ihre Lebhaftigkeit keinesfalls die Erholung, die Ruhe und die Sicherheit von anderen Gästen stören darf. Die Eltern sind für das Verhalten ihrer Kinder während des gesamten Aufenthalts im Komplex verantwortlich. Kinder müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein, wenn sie sanitäre Einrichtungen benutzen. Im Wasser müssen die Kinder von ihnen beaufsichtigt werden. Andererseits bitten wir um Verständnis und Toleranz seitens der Erwachsenen für die Lebhaftigkeit unserer minderjährigen Gäste.
- Wir bitten die Gäste, Gegenstände, die sie finden, an der Rezeption abzugeben. Gegenstände, die vergessen werden, werden an der Rezeption aufbewahrt, wovon der Gast von der Rezeption benachrichtigt, wobei Valalta nicht verpflichtet ist, diese an die Hausadressen der Gäste zu schicken.
- Die Direktion haftet nicht für entstandenen persönlichen Seelenschaden oder Sachschaden durch Diebstahl, Sachbeschädigung, höhere Gewalt, Verletzung, oder aus anderen Gründen, sofern, diese nicht zufolge von Fahrlässigkeit Valaltas Mitarbeiter entstehen. Die Gäste werden gebeten, gut auf ihr Vermögen zu achten und alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. An der Rezeption kann kostenpflichtig der Tresor für Geld und Wertpapiere genutzt werden.
- Benachrichtigungen und Post können an der Rezeption übernommen werden. In dringenden Fällen werden die Gäste persönlich kontaktiert.
- Es ist verboten, in der Anlage Personen ohne ihre Zustimmung zu fotografieren oder Videoaufnahmen von ihnen zu machen.
- Die Direktion behält sich vor, die Gäste, die mit ihrem Benehmen die Ruhe und die Harmonie anderer Gäste stören und die sich nicht an die Hausordnung halten, aus dem Komplex zu verweisen. Personen unter Alkoholeinfluss, welche die Ordnung und die Ruhe anderer Gäste stören, werden von der Anlage verwiesen und es wird insbesondere auf Minderjährige unter Alkoholeinfluss geachtet, welche im Falle einer Ordnungs- und Ruhestörung in Begleitung der befugten Person (Eltern, Fürsorger, Bevollmächtigter) von der Anlage verwiesen werden.
- Tiere sind in der gesamten Anlage und im Hafen verboten.
- Besuche sind im Campingplatz nur ohne Fahrzeuge erlaubt, Autos müssen bei der Schranke links geparkt werden. Besucher sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu hinterlassen, welcher beim Verlassen des Campingplatzes ausgehändigt wird. Im Falle eines Aufenthalts, der länger als zwei Stunden dauert, muss Eintritt gezahlt werden.
- Gästen, die nicht als Gäste von Valalta angemeldet sind und Gästen, die ihren Aufenthalt in Valalta beendet haben, ist es nicht erlaubt, sich vor der Eingangsschranke, links vom Eingang in die Anlage länger als 12 Stunden aufzuhalten. Das Verbot bezieht sich auf das Parken von Autos, Wohnwagen, Wohnanhängern usw. Befugte Personen von Valalta werden ununterbrochen das Gelände kontrollieren und die zuständigen Ämter über alle Unregelmäßigkeiten informieren.
- Für Minderjährige bis 16 Jahren ist der Bereich vor der Wasserrutsche vorgesehen, wo sie Badeanzüge tragen dürfen.
An- und Abmeldung
- Bei der Ankunft sind die Gäste verpflichtet, an der Rezeption / Schranke einen gültigen Personalausweis / Pass für die Anmeldung einzelner Personen abzugeben. Bei dieser Gelegenheit erhalten die Gäste ein nummeriertes Anmeldungsformular und einen PKW-Pass, die das Ein- und Ausfahren aus der Anlage ermöglichen und unserem Personal auf Verlangen auszuhändigen sind. Die Gäste werden gebeten, die Korrektheit der Anmeldung und der Anzahl der angemeldeten Personen zu überprüfen.
- Im Campingplatz wird der Stellplatz vom Gast selbst ausgewählt. Die Gäste werden gebeten, den Aufbau innerhalb der nummerierten, abgegrenzten Stellplätze vorzunehmen. Es ist nicht gestattet, innerhalb eines zugewiesenen Platzes mehr als einen PKW mit Wohnanhänger / Zelt und Kinderzelt bis 2 m2 aufzustellen. Jeder Platz hat eine Steckdose, die mit derselben Nummer vorgesehen ist. Die Anordnung der Stromschränke mit den dazugehörigen Nummern befindet sich auf der Rückseite des Anlageplans. Die Nummer des belegten Stellplatzes wird so schnell wie möglich in das Anmeldungsformular eingetragen, u.z. innerhalb von 6 Stunden nach Betreten der Anlage und an der Rezeption / Schranke gemeldet. Eine nachträgliche Änderung des Platzes ist nur mit einer vorangehenden Meldung an der Rezeption und Vorlegung des Anmeldeformulars möglich.
- Neue Gäste können einen Jahresvertrag oder einen Sommervertrag für die Nutzung des Platzes schließen u.z. nur in bestimmten Teilen der Zone III. Gäste mit einem Jahresvertrag in Zone M und I können ihre Verträge verlängern, aber der Träger des Vertrages kann nicht geändert werden, wobei in der Zone II der Träger des Vertrages mit Erlaubnis der Rezeption geändert werden kann.
- Gäste, die eine Buchungsbestätigung haben (Bungalow, Apartment, Mobilhome, Wohnwagen) müssen sich an die Buchungszeiträume halten. Die Rezeption kann sich nicht verpflichten, sie wird jedoch alles Mögliche bei der Erfüllung von Wünschen der Gäste bezüglich der Anzahl von Unterkunftseinheiten unternehmen. Im Falle einer verspäteten Ankunft oder einer vorzeitigen Abfahrt ist der Gast verpflichtet, die Rechnung für den gesamten gebuchten Zeitraum zu begleichen. Sollte der Gast seinen Aufenthalt verlängern wollen, muss dies an der Rezeption besprochen werden und eine vorzeitige Abfahrt muss mindestens 2 Tage im Voraus angekündigt werden. Die Gäste sind verpflichtet, sich an die zugewiesene Nummer auf dem Parkplatz zu halten. Bei der Ankunft werden die Gäste gebeten, das Inventar der Unterkunftseinheit in Übereinstimmung mit der Inventarliste zu kontrollieren und alle Unstimmigkeiten am selben Tag an der Rezeption zu melden. Befugte Personen von Valalta werden ununterbrochen das Inventar kontrollieren und die Rezeption über alle Unregelmäßigkeiten informieren. Eventuelle Beschädigungen oder das Abhandenkommen des Inventars wird als Entschädigung vor der Abreise des Gastes in Übereinstimmung mit der Preisliste vergütet, diese ist an der Rezeption und in allen Unterkunftseinheiten vorzufinden. Die Reparatur und der Ersatz wird nur vom Valalta Personal ausgeführt.
- Zahlung: Rechnungen können in der Hochsaison von 8 – 14 Uhr und 15 – 21 Uhr beglichen werden. Arbeitszeiten außerhalb der Saison sind sichtbar an der Rezeptionstür angebracht. Um lange Wartezeiten bei der Rechnungszahlung zu verhindern, empfehlen wir die Rechnung einen Tag vor der Abreise zu begleichen. Für die Zahlung ist das Anmeldeformular notwendig. Die Rechnung kann in Bar, mit EC-Karte und mit den Kreditkarten Visa und Mastercard beglichen werden. Nach der Zahlung und bis zur Abreise werden die Gäste gebeten, beim Betreten und Verlassen der Anlage die beglichene Rechnung vorzuweisen. Agenturgäste sind verpflichtet, vor der Abreise eine Abrechnung der Dienstleistungen durchführen zu lassen.
- Abreisezeit:
- Die Gäste werden gebeten, die Bungalows / Apartments / Mobilhomes / Wohnwagen und die Anlage mit dem Fahrzeug bis 10 Uhr zu verlassen, die Schlüssel sind unbedingt an der Rezeption abzugeben, andernfalls wird noch eine zusätzliche Übernachtung verrechnet.
- Der Stellplatz und die Anlage müssen mit dem Fahrzeug bis 13 Uhr geräumt werden, andernfalls wird noch eine zusätzliche Übernachtung verrechnet. Der Stellplatz ist ordentlich und sauber zu hinterlassen.
- Gäste, die vor 7 Uhr abreisen, sind verpflichtet, das Fahrzeug 24 Stunden zuvor auf dem Parkplatz vor der Anlage zu parken.
Ordnung in der Anlage
- Auf dem Stellplatz sind Arbeiten ohne eine Genehmigung der Direktion verboten, das Einrichten des Stellplatzes wird nur im Einvernehmen der Rezeption durchgeführt. Für unternommene Arbeiten ohne Genehmigung zahlen die Gäste eine Entschädigung und es besteht die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages und des Aufenthalts und die unternommene Arbeit hat der Gast rückgängig zu machen, andernfalls wird dies von der Direktion auf Kosten des Gastes unternommen.
- Die Elektroinstallationen auf den Stellplätzen sind auf Verbraucher mit niedriger Leistung ausgelegt. Für den Anschluss an Elektroinstallationen und für die Funktionstüchtigkeit der Geräte im Wohnwagen sind die Gäste verantwortlich. Wohnwagen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht an das Stromnetz angeschlossen werden, wenn der Gast abgemeldet ist. Sollte der Gast nicht selbst den Strom abschalten, wird dies ein befugter Mitarbeiter von Valalta unternehmen. Valalta ist für den entstandenen Schaden nicht verantwortlich.
- Valalta achtet insbesondere auf Sauberkeit von sanitären Einrichtungen und auf Sauberkeit der gesamten Anlage, aber die Ordnung, Sauberkeit und das Funktionieren von Gemeinschaftsräumen hängt auch vom Verhalten der Gäste ab, daher:
- ist es verboten, den Rasen und die Pflanzen mit Spülwasser zu begießen und Graben zu ziehen.
- es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass entsprechende Räume für das Geschirrspülen und das Wäschewaschen in Übereinstimmung mit den Anweisungen und dass für die Entleerung von mobilen Toiletten die dafür vorgesehenen Stellen genutzt werden müssen.
- In der Anlage ist Folgendes verboten:
- Nicht angemeldete Personen, Fahrzeuge und Wasserfahrzeuge in die Anlage hineinzulassen. Personen, die nicht angemeldet in der Anlage vorgefunden werden, werden von der Anlage verwiesen, gemeinsam mit den Personen, bei welchen sie vorgefunden worden sind. Darüber wird auch die Polizei benachrichtigt. Personen, bei welchen eine nicht angemeldete Person vorgefunden wird, kann der Vertrag / der Aufenthalt von der Direktion gekündigt werden, u.z. ohne Rückzahlung der bereits eingezahlten Mittel. Eine Person, die nicht angemeldet vorgefunden wird, ist verpflichtet eine Geldstrafe i.H.v. 1.000 kn pro Person zu zahlen und hat sofort die Anlage zu verlassen. Befugtes Valalta Personal wird ununterbrochen angemeldete Personen, Fahrzeuge und Wasserfahrzeuge in der Anlage kontrollieren.
- Der Fahrzeugverkehr während der Nachtstunden mit Ausnahme von befugten Personen.
- Übermäßig lautes Fernsehen, das Spielen von allen Tonträgern, sowie die Nutzung von lärmenden Geräten, die die Ruhe von anderen Gästen und der Anlage stören.
- Die Nutzung von Knallern, Feuerwerk und Ähnlichem.
- Das Parken von Autos, anderen Motorwagen und Fahrrädern auf Verkehrswegen, auf gekennzeichneten Grünflächen, neben Bäumen oder an dafür nicht vorgesehenen Stellen; das Fahren zwischen den Bungalows.
- Das Waschen von Autos, Booten u.Ä. an dafür nicht vorgesehenen Stellen.
- Das Entfachen von offenem Feuer in der Anlage und im Strandbereich.
- Das Inventar aus Bungalows, Apartments, Mobilhomes, Restaurants usw. zu entfernen.
- Mit Wasserfahrzeugen, den Windsurfbrettern und Segelbooten die Zone für Badende zu betreten. Surfbretter und Segel müssen auf den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden und nach Verlassen der Anlage von den Ständern zu entfernen. Das Surfen ist nur außerhalb der für Badende gekennzeichneten Zone erlaubt und der Ein-/Ausgang von Surfern ist nur vor dem Restaurant Saline erlaubt.
- Das Tauchen mit Tauchausrüstung und Unterwasserfischfang in der Zone für Badende.
- Ruhe- und Ordnungsstörung in der Anlage.
- Die Ferienanlage Valalta ist ein Naturisten-Komplex. Auf dem Stellplatz können die Gäste selbstständige über ihre Bekleidung entscheiden. Die Räumlichkeiten der Rezeption, der Geschäfte und anderer geschlossenen Objekte, die gekennzeichnet sind, dürfen nicht unbekleidet betreten werden. Aus hygienischen Gründen wird in Gemeinschaftsräumen die Nutzung von Handtüchern empfohlen.
Das Schwimmbecken
- Die Schwimmbeckenanlage ist von Mitte Mai bis Mitte September geöffnet. Arbeitzeiten des Schwimmbeckens in der Hochsaison: 9 – 19 Uhr.
- Das Betreten des Schwimmbeckens ist bekleidet und in Schuhen nicht gestattet, dabei muss das Desinfektionsbecken benutzt werden. Gästen mit Haut- und ansteckenden Krankheiten ist das Betreten des Schwimmbeckens verboten.
- Es ist strengstens verboten, vom Beckenrand und von der Brücke ins Wasser zu springen; das Benutzen von:
- Schwimmflossen, Tauchmasken und Luftmatratzen, außer Kindermasken und Kinderschwimmflossen, sind verboten. In den Beckenraum dürfen folgende Gegenstände nicht hineingebracht werden: Sonnenliegen, Sonnenschirme, Speisen; Getränke dürfen nur in Plastikflaschen mitgebracht werden. Das Rauchen ist verboten.
- Die Direktion behält sich vor, das Schwimmbecken jederzeit aus technischen und organisatorischen Gründen ohne Voranmeldung zu sperren.
Die Marina
- Jedes Wasserfahrzeug mit Motor und Segeln muss in der Marina und an der Rezeption angemeldet werden (Gäste des Campingplatzes – Rezeption an der Schranke, Gäste in Unterkunftseinheiten an der Hauptrezeption der Anlage). Für die Anmeldung sind die Bootsdokumente und gültiger Pass/Personalausweis abzugeben. Personen, die über den Meeresweg eingetroffen sind, müssen alle Anmeldungsformalitäten direkt nach der Ankunft an der Marinarezeption erledigen.
- Für Strom- und Wassernutzung wenden sie sich bitte an befugte Mitarbeiter in der Marina. Die Nutzung des Krans ist nur in Anwesenheit des Marinapersonals gestattet.
- Aus Sicherheitsgründen dürfen die Wasserfahrzeuge nicht am Elektronetz angeschlossen sein, wenn sich niemand in ihnen befindet.
- Die Marina Valalta ist für Naturisten . Personen, die keine Naturisten sind, ist die Übernachtung nur bei Gewitter gestattet.
- Für alle Einzelheiten und Unregelmäßigkeiten, die durch diese Hausordnung nicht umfasst werden, werden Bestimmungen der Valalta Direktion angewandt, welche von befugten Valalta Mitarbeitern umgesetzt werden.
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