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Haus und Platzordnung
Die wird von verehrten Gästen mit dem Betreten der Anlage unmittelbar akzeptiert. VALALTA NATURIST ist eine familienfreundliche Ferienanlage.
NATURISMUS
- Die Ferienanlage Valalta ist ausschließlich für Naturisten vorgesehen.
a) Schwimmen, Sonnenbad und Aufenthalt am Strand/am Schwimmbad in Kleidung ist verboten.
b) Für Minderjährige bis 11,99 Jahren ist Bereich am Strand markiert, wo der Aufenthalt in Kleidung toleriert wird.
c) Auf dem Stellplatz entscheiden die Gäste selbstständig über ihre Bekleidung. Die Räumlichkeiten der Rezeption, der Geschäfte und anderer geschlossenen Objekte, die besonders gekennzeichnet sind, dürfen nicht unbekleidet betreten werden. Aus hygienischen Gründen wird in Gemeinschaftsräumen die Nutzung von Handtüchern empfohlen.
d) Der Eintritt in die Ferienanlage ist Einzelpersonen, nur wenn die INF-Mitglieder sind, gestattet.
ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND RUHE
- Mittagsruhe ist von 13-15 Uhr, Nachtruhe von 24-07 Uhr. Valalta behält sich vor, bei verschiedenen Festen die Länge der Nachtruhe entsprechend zu ändern. Im Interesse der Ruhe aller Gäste wird gebeten, den Kraftwagen- und Kraftradverkehr möglichst gering zu halten. Auf dem Campingplatz ist es erforderlich, Verkehrsvorschriften zu beachten. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- Minderjährige (unter 18 Jahren) werden nur in Begleitung von Eltern, Vormunden oder Bevollmächtigten, die die volle Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen, reingelassen und es ist sie darauf aufmerksam zu machen, dass ihre Lebhaftigkeit keinesfalls die Erholung, die Ruhe und die Sicherheit von anderen Gästen stören darf. Kinder müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein, wenn sie sanitäre Einrichtungen benutzen und während Baden im Meer von ihnen beaufsichtigt werden.
- Die Direktion behält sich vor, die Gäste, die mit ihrem Benehmen die Ruhe anderer Gäste stören und die sich nicht an die Hausordnung halten, aus der Ferienanlage zu verweisen. Personen unter Alkoholeinfluss, welche die Ordnung und die Ruhe anderer Gäste stören, werden aus der Ferienanlage verwiesen und es wird insbesondere auf Minderjährige unter Alkoholeinfluss geachtet, welche im Falle einer Ordnungs- und Ruhestörung in Begleitung der befugten Person (Eltern, Vormund, Bevollmächtigter) aus der Anlage verwiesen werden.
- In der Anlage ist nur Verkehr mit den Motoren auf Elektroantrieb erlaubt und natürlich mit Kraftfahrzeugen und Motorrädern, die den Gästen einziges Verkehrsmittel, womit die in die Anlage angereist sind, ist.
WERTGEGENSTÄNDE UND GELD
- Die Direktion haftet nicht für entstandenen Personen- oder Sachschaden wie Diebstahl, Sachenbeschädigung, höhere Gewalt, Verletzung, seelischen Schaden oder andere Gründe, sofern diese nicht zufolge von Fahrlässigkeit der Valalta Mitarbeiter entstehen. Die Gäste werden gebeten, gut auf ihr Vermögen zu achten und alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. An der Rezeption kann der Safe für Geld und Wertpapiere kostenpflichtig genutzt werden.
- Wir bitten die Gäste, fremde verlorene Gegenstände, die sie finden, an der Rezeption abzugeben. Gegenstände, die vergessen werden, werden an der Rezeption aufbewahrt, wobei Valalta nicht verpflichtet ist, diese an die Hausadressen der Gäste zu schicken.
POST
- Benachrichtigungen und Post können an der Rezeption übernommen werden.
BESUCHE VON FREUNDEN
- Besuche von Freunden in der Anlage sind nur ohne Fahrzeuge erlaubt. Besucher sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis abzugeben, welcher beim Verlassen des Campingplatzes ausgehändigt wird. Im Falle eines Aufenthalts, der länger als zwei Stunden dauert, ist der Eintritt in die Ferienanlage zu zahlen.
AN- UND ABMELDUNG
CAMPINGPLATZ
- Bei der Ankunft in den Campingplatz sind die Gäste verpflichtet, an der Rezeption-Schranke einen gültigen Personalausweis/Reisepass für die Anmeldung einzelner Personen wegen Aufenthaltsanmeldung abzugeben. Dabei erhalten die Gäste ein nummeriertes Anmeldungsformular und einen Kfz-Pass, die das Ein- und Ausfahren aus der Anlage ermöglichen und unserem Personal auf Verlangen vorzuzeigen sind. Die Gäste werden gebeten, die Korrektheit der Anmeldung, der Anzahl angemeldeter Personen und des Kfz-Kennzeichens am Kfz-Pass zu überprüfen.
- Im Campingplatz wird der Stellplatz vom Gast selbst ausgewählt. Die Campingausstattung ist innerhalb des nummerierten und gekennzeichneten Stellplatzes aufzustellen. Es ist nicht gestattet, innerhalb eines Platzes mehr als einen PKW, Wohnwagen/Zelt und Kinderzelt bis 2 m2 aufzustellen. Jeder Platz hat eine Steckdose, die mit derselben Nummer nummeriert ist. Die Aufstellung der Stromschränke mit den dazugehörigen Nummern befindet sich auf der Rückseite des Anlageplans. Stromanschlüsse auf den Stellplätzen sind ausschließlich für Verbrauchsgeräte mit niedriger Leistung vorgesehen. Die Verantwortung für den Stromanschluss, Funktionsfähigkeit der Geräte im Wohnwagen und Kabel wird vom Gast getragen. Die Nummer des belegten Stellplatzes ist in das Anmeldungsformular eingetragen, und kurzfristig, innerhalb von 6 Stunden nach dem Betreten der Ferienanlage und an der Rezeption-Schranke anzumelden. Eine nachträgliche Änderung des Platzes ist nur mit einer Meldung an der Rezeption und Vorlegung des Anmeldeformulars möglich.
BUNGALOWS, APARTMENTS, MOBILHEIME
- Gäste, die eine Buchungsbestätigung haben (Bungalow, Apartment, Mobilheim), müssen sich an den gebuchten Termin halten. Die Unterkunft ist ab 13 Uhr verfügbar. Die Rezeption kann sich nicht verpflichten, sie wird jedoch alles Mögliche bei der Erfüllung von Wünschen der Gäste bezüglich der Anzahl von Unterkunftseinheiten unternehmen. Im Falle einer verspäteten Ankunft oder einer vorzeitigen Abreise ist der Gast verpflichtet, die Rechnung für den gesamten gebuchten Zeitraum zu begleichen. Im Falle, dass der Gast den Aufenthalt verlängern möchte, ist das mit der Rezeption zu vereinbaren. Die Gäste sind verpflichtet, sich an die zugewiesene Nummer auf dem Parkplatz zu halten. Bei der Ankunft werden die Gäste gebeten, das Inventar der Unterkunftseinheit in Übereinstimmung mit der Inventarliste zu überprüfen und alle Unstimmigkeiten am selben Tag an der Rezeption zu melden. Befugte Personen von Valalta werden ununterbrochen das Inventar kontrollieren und die Rezeption über alle Unregelmäßigkeiten informieren. Eventuelle Beschädigungen oder Abhandenkommen des Inventars werden als Entschädigung vor der Abreise des Gastes in entsprechend der Preisliste vergütet. Die Reparatur und der Ersatz wird nur vom Valalta Personal ausgeführt.
MARINA
- Jedes Wasserfahrzeug mit Motor und Segeln ist in der Marina und an der Rezeption anzumelden (Gäste des Campingplatzes - Rezeption an der Schranke, Gäste in Unterkunftseinheiten - an der Hauptrezeption der Anlage, Personen, die über Meer kommen - nach der Ankunft direkt an der Rezeption der Marina). Für die Anmeldung sind die Bootsdokumente und gültiger Reisepass/Personalausweis abzugeben. Für Strom- und Wassernutzung ist erforderlich, sich an befugte Mitarbeiter in der Marina zu wenden. Die Marina Valalta ist für Naturisten. Personen, die keine Naturisten sind, ist der Aufenthalt nur über Nacht oder bei Gewitter gestattet.
ZAHLUNG
- Rechnungen können in der Hochsaison von 8-14 Uhr und 15-21 Uhr beglichen werden. Arbeitszeiten außerhalb der Saison sind sichtbar an der Rezeptionstür angebracht. Um lange Wartezeiten bei der Rechnungsbegleichung zu verhindern, empfehlen wir die Rechnung einen Tag vor der Abreise zu begleichen. Für die Zahlung ist das Anmeldeformular notwendig. Die Rechnung kann in Bar, mit EC-Karte und mit den Kreditkarten Visa und Mastercard beglichen werden. Nach der Zahlung und bis zur Abreise werden die Gäste gebeten, beim Betreten und Verlassen der Anlage die beglichene Rechnung vorzuweisen. Agenturgäste sind verpflichtet, vor der Abreise eine Abrechnung der Dienstleistungen durchführen zu lassen.
- ABREISEZEIT:
a) Bungalows/Apartments/ Mobilheime und die Anlage sind mit dem Fahrzeug bis 10 Uhr zu verlassen, die Schlüssel sind unbedingt an der Rezeption abzugeben, andernfalls wird noch eine zusätzliche Übernachtung verrechnet.
b) Der Stellplatz ist bis 13 Uhr zu räumen und die Anlage mit dem Fahrzeug zu verlassen, andernfalls wird noch eine zusätzliche Übernachtung verrechnet. Der Stellplatz ist ordentlich und sauber zu hinterlassen.
c) Marina und die Anlage sind mit dem Boot und dem Kraftfahrzeug bis 13 Uhr zu verlassen, andernfalls wird noch eine zusätzliche Übernachtung verrechnet.
d) Gäste, die vor 7 Uhr abreisen, sind verpflichtet, das Fahrzeug bis 24.00 Uhr am Tag davor auf dem Parkplatz vor der Anlage zu parken.
- IN DER ANLAGE IST ES VERBOTEN:
a) Personen ohne ihre Zustimmung zu fotografieren oder Videoaufnahmen von ihnen zu machen.
b) Tiere sind in der gesamten Anlage und in der Marina verboten.
c) von der offiziellen Schlie ßung bis zur offiziellen Eröffnung der Anlage, allen Besuchern und Gästen die Anlage zu betreten.
d) auf dem Stellplatz irgendwelche Arbeiten durchzuführen. Den Dauergästen ist die Einrichtung des Stellplatzes durch den Vertrag geregelt.
e) nicht angemeldete Personen, Fahrzeuge und Wasserfahrzeuge in die Anlage hineinzulassen. Personen, die nicht angemeldet in der Anlage vorgefunden werden, zahlen eine Geldstrafe i.H.v. 1.000 HRK pro Person und werden unverzüglich von der Anlage verwiesen. Personen, bei welchen eine nicht angemeldete Person vorgefunden wird, kann der Vertrag/der Aufenthalt von der Direktion gekündigt werden, und zwar ohne Pflicht auf die Rückerstattung der bereits eingezahlten Mittel.
f) Sperrmüll in der Nähe von Mülltonnen oder anderen dafür nicht vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Gäste sind alleine verpflichtet, den Sperrmüll zu entsorgen, indem sie ihn an der dafür vorgesehenen Stelle (Mülldeponie) abgeben.
g) Bäume zu schneiden, Leinen um Bäume zu binden oder Bäume auf irgendeine Art und Weise zu beschädigen den Rasen und die Pflanzen mit Spülwasser zu begießen und Graben zu ziehen
h) Wegwerfen von Zigarettenkippen am Strand und in der Siedlung verboten.
i) übermäßig lautes Fernsehen, das Spielen von allen Tonträgern, sowie Nutzung von lärmenden Geräten, die die Ruhe von anderen Gästen und der Anlage selbst stören
j) Fahrzeugverkehr während der Nachtstunden mit Ausnahme von befugten Personen
k) Das Parken von Autos, anderen Motorwagen und Fahrrädern auf Verkehrswegen, auf leeren Stellplätzen, auf gekennzeichneten Grünflächen, neben Bäumen oder an dafür nicht vorgesehenen Stellen
l) Waschen von Autos, Booten u.ä. an dafür nicht gekennzeichneten Stellen
m) Nutzung von Knallern, Feuerwerk und ähnlichen Sprengvorrichtungen und Entfachen von offenem Feuer in der Anlage und im Strandbereich
n) Das Inventar aus Wohneinheiten, Restaurants und anderen Objekten zu entfernen oder Inventar aus der Anlage entfremden
o) Liegen mit Handtüchern zu reservieren
p) Mit Wasserfahrzeugen, den Windsurfbrettern und Segelbooten die Badezone zu betreten. Das Surfen ist nur außerhalb der gekennzeichneten Badezone erlaubt und der Ein-/Ausgang von Surfern ist nur auf der gekennzeichneten Stelle erlaubt. Surfbretter und Segel müssen auf den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden und nach dem Verlassen der Anlage sind sie von den Ständern zu entfernen.
q) Tauchen mit Tauchausrüstung und Fischfang in der Badezone
r) Ruhe und Ordnung in der Anlage zu stören
s) Bei Nichteinhaltung angeführter Verbote behält die Verwaltung das Recht vor, Bußgeld zu erheben.
SCHWIMMBAD
- Die Schwimmbadanlage ist von Mitte Mai bis Mitte September geöffnet. Arbeitzeiten des Schwimmbads in der Hochsaison: 9-19 Uhr.
a) Das Betreten des Schwimmbads bekleidet und in Schuhen nicht gestattet, es ist erforderlich, den Desinfektionsbecken zu benutzen. Gästen mit Haut- und ansteckenden Krankheiten ist das Betreten des Schwimmbads verboten.
b) Es ist strengstens verboten, vom Beckenrand und von der Brücke ins Wasser zu springen; Schwimmflossen, Tauchmasken und Luftmatratzen, außer Kindermasken und Kinderschwimmflossen, zu benutzen; Sonnenliegen, Sonnenschirme, Speisen einzutragen; Getränke dürfen nur in Plastikflaschen mitgebracht werden.
c )Das Rauchen ist verboten.
d) Die Direktion behält sich vor, das Schwimmbad jederzeit aus technischen und organisatorischen Gründen ohne Voranmeldung zu sperren.
- Für alle Einzelheiten und Unregelmäßigkeiten, die durch diese Hausordnung nicht umfasst werden, werden Bestimmungen der Valalta Direktion angewandt, welche von befugten Valalta Mitarbeitern umgesetzt werden.
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Adresse: Valalta d.o.o.. Cesta za Valaltu - Lim 7, 52210 Rovinj - Istrien - Kroatien,
Telefon: 00385 (0)52 804 800, Fax: 00385 (0)52 821 004,
e-mail: valalta@valalta.hr
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